Das Scheitern der Koalitionsverhandlungen als Chance? (Kommentar)

// Björn Kluger

 Das Scheitern der Koalitionsverhandlungen bietet der Bundesrepublik eine einmalige Chance, den demokratischen Wettbewerb neu zu beleben. Wie in einem präsidialen Regierungssystem müssten themenorientierte Mehrheiten gesucht werden, die auf Einbezug der Abgeordneten in den Diskussionsprozess setzen. Nach der Basta-Ära von Gerhard Schröder und der ruhigen Hand von Angela Merkel  würde Bewegung in die Politik kommen. Spannend zu sehen, dass das, was afrikanischen Ländern zugeschrieben wird, auch in der Mitte Europa vorkommen kann – ein bisschen Chaos.

Das weitere Verfahren hängt jetzt am Bundespräsidenten, der einerseits sein Amt aufwertet, andererseits die kleinen Lösungen vor einer eventuellen Neuwahl auslotet. Gesetzesgrundlage hierfür ist:

Artikel 63 Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.

(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.

(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Weitere Informationen gibt es hier


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